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Feuerwehrdienstvorschrift

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'''Feuerwehr-Dienstvorschriften''' (FwDV) regeln die Tätigkeiten der [[Feuerwehr in Deutschland]]. Sie sind als Richtlinien und Anleitungen zu verstehen. Sie dienen zum einem, einen einheitlichen [[Standard]] der Hilfeleistung zu definieren und ermöglichen zum anderen den geordneten Einsatz taktischer [http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwehreinheit|Einheiten der Feuerwehr].

== Erstellung und Einführung ==

Die Dienstvorschriften werden von der Projektgruppe ''Feuerwehr-Dienstvorschriften'' des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) erstellt und den [[Bundesland (Deutschland)|Bundesländern]] zur Einführung auf Grundlage ihrer entsprechenden Feuerwehrgesetze empfohlen. Sie werden danach durch Erlass des jeweiligen Bundeslandes in Kraft gesetzt. Aufgrund dieser Rechtslage unterscheiden sich die in den einzelnen Bundesländern tatsächlich gültigen Feuerwehrdienstvorschriften. Eine Liste der von dem AFKzV verabschiedeten Dienstvorschriften ist den Weblinks zu entnehmen.

[http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwehr-Dienstvorschrift|Liste der aktuell gültigen FwDVs]

{{Vorlage:Lizenzhinweis}}

[[Category:Feuerwehr]]

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