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Jugendgerichtshilfe

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Behördeninfo

===Kontakt===
Jugendgerichtshilfe
Hartmut Väth
Schillerstraße 2
Eingang Stadtarchiv, Zimmer: 001
73312 Geislingen
Tel.: 07331/304412
eMail: h.vaeth@landkreis-goeppingen.de


Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 15.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr


Homepage



Beschreibung


Jugendgerichtshilfe Geislingen
Fachdienst des Kreisjugendamtes Göppingen,
in der Außenstelle Geislingen, Verwaltungsgebäude In der MAG
Zielgruppe
jugendliche und heranwachsende Straftäter (14 bis 21 Jahre alt) aus dem Zuständigkeitsgebiet

Zuständigkeitsgebiet
Geislingen und Stadtbezirke, Bad Ditzenbach, Bad Überkingen, Böhmenkirch, Deggingen, Drackenstein, Gingen, Hohenstadt, Kuchen, Wiesensteig, Mühlhausen, Gruibingen
Aufgaben/Arbeitsinhalte
- Gespräche mit den jugendlichen und heranwachsenden Straftätern und deren Eltern über deren persönliche und soziale Situation, sowie über die erzieherischen Gesichtspunkte
- bei Bedarf Einleitung weiterführender Hilfen
- erfassen der Beweggründe, die zur Straftat führten
- Anstöße für Lernprozesse
- Beratung hinsichtlich des Strafverfahrens
- verfassen eines Jugendgerichtshilfeberichts für das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft
- Teilnahme an der Gerichtsverhandlung mit mündlicher Stellungnahme zu den persönlichen, sozialen und erzieherischen Gesichtspunkten
- nach der Gerichtsverhandlung: Vermittlung und Überwachung von Auflagen und Weisungen, z.B.: gemeinnützige Arbeit, Soziale Trainingskurse, Verkehrserfahrungskurse, Täter-Opfer-Ausgleich, Betreuungsweisung
Arbeitsziel
pädagogische Unterstützung jugendlicher und heranwachsender Straftäter zur Vermeidung weiterer strafrechtlicher Auffälligkeiten
Gewaltprävention

Sozialer Trainingskurs:
- richterlich angeordnete gruppenpädagogische Maßnahme insbesondere für jugendliche Straftäter, die ein Gewaltdelikt begangen haben
- Vermittlung durch die Jugendgerichtshilfe
- Leitung durch zwei Sozialarbeiter des Jugendhilfeträgers Bruderhaus Diakonie
- Dauer ca. 3 Monate, Treffen regelmäßig einmal wöchentlich
- Gliederung des Sozialen Trainingskurses in Arbeits- und Entspannungsphasen
- Arbeitsphase: Reflektieren der Hintergründe der Gewaltstraftat, Training der Empathiefähigkeit des Straftäters durch Perspektivenwechsel (Täter - Opfer), Training sozialer Kompetenzen, erarbeiten alternativer Handlungsmöglichkeiten, Kennenlernen von Problemlösungstechniken, üben von Selbstkontrolle, Erkennen von Gruppendynamik
- Entspannungsphase: sinnvolle Freizeitaktivitäten kennenlernen
Betreuungsweisung:
- richterlich angeordnete Einzelbetreuung jugendlicher Straftäter zu deren Unterstützung bei Schwierigkeiten in den verschiedensten Lebensbereichen z.B. Familie, Schule, Beruf, persönliche Probleme...
- Gegebenenfalls Vermittlung weiterführender Hilfen
- Angeordnete Dauer: 6 bis 12 Monate
Kooperation
Intensivtäterprogramm:
Dabei kooperieren Polizei, Staatsanwaltschaft, Kreisjugendamt, teilweise freie Träger der Jugendhilfe und Bewährungshilfe.
Die Kooperationspartner sprechen über Intensivtäter und beraten über deren möglichen weitergehenden Hilfebedarf.
Gegebenenfalls werden weiterführende Maßnahmen geplant und in die Wege geleitet.
Mitwirkung in Netzwerken
- Kommunale Kriminalprävention
- Runder Tisch zur Gewaltprävention

Einzelnachweise

==Weblinks==

Kategorie Behörden

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