Jugendgemeinderat Geislingen an der Steige



Den Jugendgemeinderat Geislingen gibt es seit 1994. Er besteht aus 24 Mitgliedern. Kandidieren können Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 18 Jahren, die eine Geislinger Schule besuchen. Wahlberechtigt sind alle Geislinger Schüler. Der Jugendgemeinderat wird auf drei Jahre gewählt.
Vorsitzender des Jugendgemeinderats Geislingen ist der Oberbürgermeister der Stadt Geislingen.

Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg

Jugendgemeinderäte sind die Interessenvertretung der Jugendlichen gegenüber der kommunalen Politik. Sie sind darüber hinaus ein Partizipationsmodell und bieten jungen Menschen einen Einstieg in die Politik - ohne Parteibindung. Im Idealfall besitzen sie Rede- und Antragsrecht im Gemeinderat und einen eigenen Etat für Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und sonstige Projekte.

Ein großes Anliegen der rund 1500 Jugendgemeinderatsmitglieder im Ländle ist es, ihre Stadt für Jugendliche attraktiver zu gestalten. Hierzu gehören beispielsweise die Gestaltung und Einrichtung von Spiel- und Sportplätzen, Rad- und Verkehrswegeplanung, die Umgestaltung von Schulhöfen, Skateanlagen, der Öffentliche PersonenNahVerkehr, insbesondere Nachtbusse und Tarife, die Gestaltung und Erhaltung von Jugendhäusern, politische und unpolitische Veranstaltungen, Umweltaktionen, Bandcontests und vieles mehr. Der Vorsitzende ist ein Mitglied des JGRs oder der (Ober-)Bürgermeister der Stadt. Neben den öffentlichen Sitzungen gibt es nichtöffentliche Sitzungen und Arbeitskreistreffen.

Außerdem nehmen die Jugendgemeinderäte an den Sitzungen des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse teil – im Idealfall als vollwertiges Mitglied. Die Anzahl der Mitglieder ist von der Größe der Stadt abhängig. In fast allen Städten haben Jugendliche von 14 bis 18 das aktive und passive Wahlrecht, unabhängig davon, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht.

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