Freiwillige Feuerwehr

Aufnahme


Zur Aufnahme in die Freiwillige_Feuerwehr muss eine körperliche und geistige Eignung vorhanden sein[1]. Je nach Gesetzeslage und örtlichen Gegebenheiten wird aber mancherorts auch ein ärztliches Attest, zum Teil eine Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G26.3, gelegentlich sogar ein Führungszeugnis verlangt.

Ausbildung


Da die Feuerwehren einerseits effektiv und professionell arbeiten sollen, andererseits auch der Selbstschutz nicht zu kurz kommen darf, ist eine gute Ausbildung notwendig.Der größte Teil der Ausbildung erfolgt in der eigenen Feuerwehr. Die Ausbildung für jeden Feuerwehrangehörigen beginnt mit dem Lehrgang Truppmann Teil I und richtet sich nach den Vorgaben der Feuerwehrdienstvorschrift 2. Die Aus- und Weiterbildungen werden auf Gemeinde- oder Kreisebene sowie in den Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.<ref name="FwDV 2">Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2003</ref>

Durch die verstärkte Technisierung der gesamten Gesellschaft ist die Art der Einsätze wesentlich komplizierter geworden. So werden immer mehr Spezialisten benötigt. Aus diesem Grund bilden sich in manchen Feuerwehren Schwerpunkte heraus, wie zum Beispiel im Chemiebereich oder im Strahlenschutz. Diese Feuerwehren können andere Wehren mit Fachleuten unterstützen. Der aktive Dienst kann in Baden-Württemberg bereits mit 17 Jahren beginnen, Einsatzerfahrung darf jedoch erst ab 18 gesammelt werden. Da der Dienst körperlich sehr viel abverlangt, gibt es auch bei Freiwilligen Feuerwehren ein bestimmtes Höchstalter. In Baden Württemberg endet der Dienst mit erreichen des 65. Lebensjahres.

Der Übungsbetrieb ist nicht leicht durchzuführen. Die Übungssituationen sollten möglichst realistisch sein, doch findet man nicht so leicht Übungsobjekte, die man einfach anzünden, oder Fahrzeuge, die man einfach zerschneiden kann. Noch schwieriger wird es, wenn es um Menschenrettung geht. So bleibt jede Übung nur ein Trockentraining, das den Feuerwehrleuten in Fleisch und Blut übergehen muss, um im Ernstfall richtig entscheiden zu können. Nur in sehr wenigen Fällen können sogenannte Heißübungen durchgeführt werden; diese sind jedoch sehr wichtig um Feuerwehrpersonal an den Umgang mit dem Feuer zu gewöhnen.

Da auch sehr viel theoretisches und rechtliches Wissen abverlangt wird, finden zusätzlich zu den zahlreichen praktischen Übungen auch Unterrichtseinheiten statt, in der Regel im Winter.

Wettbewerbe


Teilweise werden Feuerwehrleistungsbewerbe durchgeführt. Dabei ist zwischen Leistungsabzeichen, die sich an den Dienstvorschriften zur Abarbeitung eines Löscheinsatzes oder Technischer Hilfeleistung anlehnen und eher sportlich orientierten Wettkämpfen zu unterscheiden. Sie werden bis zu Weltmeisterschaften durchgeführt.

Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr


Das Brandschutzwesen und damit die Organisation der Feuerwehr unterliegt in Deutschland wie schon oben erwähnt der Gesetzgebung der Bundesländer. Daher unterscheidet sich die Organisation auch der Freiwilligen Feuerwehr in den einzelnen Bundesländern teilweise beträchtlich. Grundsätzlich lehnt sich die Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr jedoch an die jeweilige Struktur der kommunalen Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden, usw.) an. Dabei hat jede Kommune eine Freiwillige Feuerwehr, die jedoch meist an mehreren Standorten vertreten ist. Die personelle und materielle Ausrüstung z.B. mit Feuerwehrfahrzeugen richtet sich dabei nach dem vor Ort im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Feuerwehrstandortes befindlichen Gefahrenpotentials aus Einwohnerzahl, Industrie- und Gewerbebetrieben und Verkehrsinfrastruktur (z. B. Landstraßen oder Autobahnen). In manchen Bundesländern muss hieraus ein sogenannter Brandschutzbedarfsplan erstellt werden, aus dem sich unter Berücksichtigung der Hilfsfrist die Mindeststärke der Feuerwehr ergibt. In anderen Bundesländern sind Mindeststärkeverordnungen eingeführt, die die Ausrüstung der Feuerwehr landesweit regeln. Die Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren reicht dabei von Standorten mit einem Löschfahrzeug für eine Löschgruppe bis zu Standorten, die personell und materiell weit über der Stärke eines Löschzuges ausgerüstet sind.

Pflichtfeuerwehr


Da jede Gemeinde dazu verpflichtet ist, für den Brandschutz zu sorgen, kann es vorkommen, dass Bürger zur „Feuerwehr“ befohlen werden, wenn sich nicht genug freiwillige Helfer finden. Dies ist in etwa mit der Schöffenpflicht vergleichbar. Diese Feuerwehr wird Pflichtfeuerwehr genannt.

Zahlen


Anzahl der Feuerwehren und Mitglieder in Deutschland [1]:

class="wikitable"
|- class="hintergrundfarbe5"
|
! Anzahl der Feuerwehren
! Anzahl der Mitglieder
|-
| Berufsfeuerwehr
| 102
| 27.816
|-
| Pflichtfeuerwehr
| 3
| nicht bekannt
|-
| Freiwillige_Feuerwehr
| 24.410
| 1.039.737
|-
| Jugendfeuerwehr
| 17.663
| 239.772
|-
| Werk-/ Betriebsfeuerwehr
| 932
| 32.752
|-
| Bundeswehr-Feuerwehr
| ca. 100
| ca. 3000

Homepage

http://www.ffw-geislingen.de

Einzelnachweise




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